AGBs

Miet- und Vertragsbedingungen
HH Vermietung + Event Service GbR, Rinderlenweg 15, D-74585 Rot am See


1. Allgemeines:

a) Der Mieter erkennt an, dass er das Fahrzeug ohne äußerlich erkennbare Mängel mit kompletter Ausrüstung übernommen hat.
b) Die Benutzung des gemieteten Anhängers bleibt auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Auslandfahrten setzen ein besonderes schriftliches Einverständnis des Vermieters voraus. Die dem Mieter ausgehändigten Papiere sind nach Beendigung der Fahrt unaufgefordert zurückzugeben.
c) Die Angaben des Mieters zur Person, über Benutzungsumfang und Dauer, sowie über seine Zahlungsfähigkeit, müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Sie sind ausdrückliche Voraussetzung für die Übergabe des Anhängers.
d) Die Weitervermietung des Anhängers, die Überlassung an nicht im Mietvertrag aufgeführte Personen ist untersagt. Entstehen hierbei dem Vermieter Schäden, gleich welcher Art, so haftet hierfür der Mieter, sowie und insbesondere der nichtberechtigte Fahrer.
e) Verstößt der Mieter gegen die Abmachungen und Bestimmungen dieses Vertrages, so ist der Vermieter berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen und den Anhänger wieder in Besitz zu nehmen. Dies gilt für den Fall unzureichender Fahrpraxis und falls sich die Unzuverlässigkeit des Mieters nach Abschluss des Vertrages herausstellen sollte.
f) Vereinbarungen, die den Vertrag abändern, oder ergänzen, sind nur in schriftlicher Form gültig. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Rot am See.


2. Zusätzliche Pflege- und Reinigungsvorschriften für die Benutzung des WC-Anhängers:

  1. Der WC-Anhänger muss unverzüglich, unbeschädigt, im gereinigten Zustand zurückgegeben werden. (Außen abgespritzt, innen mit neutralen Reinigungsmittel ausgewaschen, insbesondere Einrichtungsgegenstände und Wände.)
  2. Bei Rückgabe ohne nasse gründliche Endreinigung wird durch den Vermieter die komplette Reinigung It. Preisliste (150,-€)  berechnet.

3. Mietzeit:

  1. Die Reservierung für einen Mietzeitraum gilt nur bei schriftlicher Bestätigung durch die HH Vermietung + Event Service GbR
  2. Vor Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist die Zustimmung des Vermieters zur Weiterbenutzung persönlich einzuholen.
  3. Die Vermietung beginnt und endet auf dem Betriebsgelände.


4. Zahlungsbedingungen:

  1. Der Mietpreis ist 4 Wochen vor Mietbeginn zu überweisen. Die Kaution ist bei Abholung bar zu hinterlegen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die HH Vermietung + Event Service GbR berechtigt den Anhänger anderweitig zu vermieten. Bei Rücktritt von der Reservierung innerhalb 4 Wochen vor Mietbeginn ist der volle Mietpreis zur Zahlung fällig.
  2. Zug um Zug mit vereinbarter Verlängerung der Mietzeit ist die weitere Miete ebenfalls in voller Höhe im Voraus zu bezahlen.


5. Betrieb, Wartung, Störung:

  1. Der Anhänger ist gemäß Betriebsanleitung aufzustellen und zu benutzen. Es dürfen keine Aufkleber an den Wänden angebracht werden.
  2. Der Anhänger ist pfleglich sachgemäß zu behandeln und immer gegen Diebstahl zu sichern Die im Kfz-Schein angegebene Nutzlast ist einzuhalten. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter voll für den entstandenen Schaden.
  3. Bei Störungen oder Schäden ist sofort der Vermieter persönlich oder fernmündlich zu benachrichtigen. Der Vermieter bestimmt dann was zu geschehen hat. Gibt der Mieter selbst irgendwelche Anweisungen, die zu Kosten führen. so hat er diese selbst zu tragen.
  4. Alle Unfälle, Störungen und sonstigen Schaden sind dem Vermieter nochmals bei Rückgabe anzuzeigen.


6. Versicherung:

  1. Das Fahrzeug ist Haftpflicht versichert mit unbegrenzter Deckung (jedoch 8 Millionen Euro je geschädigte Person). Keine Teil- oder Vollkaskoversicherung.
  2. Wenn der Anhänger angehängt ist, so ist er mit dem jeweiligen ziehenden Fahrzeug versichert.
  3. Für den WC-Container ist eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Diebstahl, Beschädigungen (Vandalismus), Brand, Blitzschlag, Explosion, Überschwemmung usw. beinhaltet.


7. Haftung des Mieters.

  1. Für technische und kaufmännische Wertminderung.
  2. Für Bergungs- und Rückführungskosten.
  3. Für Sachverständigenkosten.
  4. Reparaturkosten in voller Hohe.
  5. Nichtigkeit:
  6. Bei Nichtigkeit einzelner Teile dieses Vertrages, bleiben die anderen Teile dennoch rechtswirksam.